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Newsletter oder Spam? Wenn unerwünschte E-Mails im Posteingang landen

Der Versand unerwünschter E-Mails mit kommerziellem Hintergrund, ist eine wahre Plage. Mit ausgeklügelten Methoden versuchen Betrüger an Adresslisten zu kommen, um diese dann mit Spam zu bombardieren. So stoppt man die lästigen E-Mails.

Der erste Fall von Spamming ereignete sich bereits 1994. Ein US-Anwalt überflutete Nachrichtenforen mit Werbung für seine Anwaltskanzlei. Heute sind Spam-E-Mails zu einer echten Bedrohung geworden, die bereits einen geschätzten Schaden von circa 50 Milliarden US-Dollar weltweit verursacht haben.

Welche Spamformen gibt es?

Seriöse Unternehmen, die Newsletter verschicken, versenden keine Spam-Mails. Viele arbeiten mit einem E-Mail-Marketing-Anbieter zusammen, der genauen Richtlinien folgt. In Deutschland ist es beispielsweile Pflicht, dass der Empfänger des Newsletters diesen tatsächlich bestellt hat. Das funktioniert mit dem sogenannten Double-opt-in-Verfahren. Bei diesem Verfahren muss der User nach dem Abonnieren des Newsletters ausdrücklich zustimmen, dass er ihn regelmäßig bekommen möchte. Zudem muss er seine E-Mail-Adresse beim Anbieter bestätigen. Unternehmen, die sich nicht an diese Richtlinie halten, droht eine Abmahnung.
Eine Spam-Mail hingegen kann den unterschiedlichsten Zwecken dienen:

  • dreiste Lockangebote von Online-Shopping-Anbietern,
  • versteckte Schadsoftware,
  • unerwünschte Werbung,
  • Abo-Fallen,
  • Mahnungen und Zahlungsaufforderungen,
  • Viren
  • und Trojaner

Schutz vor Spam – was jeder tun kann

Spam ist zwar sehr ärgerlich und kann auch sehr umfangreich sein. Die User sind dieser Flut aber nicht hilflos ausgeliefert. Es gibt technische Mittel, Spam-Mails auf ein Minimum zu reduzieren. Allerdings ist dazu auch ein kritischer Standpunkt des Users notwendig. Keine noch so gute Software nutzt nämlich etwas, wenn der User unvorsichtig mit seinen Daten umgeht.
Spamfilter kontrollieren auf unerwünschte Nachrichten

Spamfilter können Module sein, die ins E-Mail-Programm integriert sind, oder als eigenständiges Programm agieren. Diese Filter überprüfen den Absender oder den E-Mail-Server, von dem die Nachricht kommt, und sortieren so Spam-Nachrichten aus. Bestimmte Methoden machen es möglich, dass der Spamfilter lernt, und so für zukünftige Spam-Attacken noch besser gerüstet ist.
Virenprogramme verhindern das Eindringen von Schädlingen

Hat es trotz Spamfilter einmal eine Spam-Mail in den Posteingang geschafft, können Antivirenprogramme verhindern, dass Schädlinge in den Computer eindringen. Diese entfernen die Schadsoftware ganz gezielt. So kann ein Echtzeitscanner im Hintergrund alle derzeit aktiven Programme und geöffneten Dateien sowie Internet- und Netzwerkaktivitäten überprüfen. Sobald eine Unregelmäßigkeit auffällt, schlägt das Programm Alarm. 
Blacklist – Whitelist

Mithilfe der Spamfilter und Antivirenprogramme entstehen mit der Zeit Listen mit Adressen, die entweder als unzuverlässig oder als vertrauenswürdig eingestuft werden. Absender auf der Blacklist lehnt das Programm zukünftig ab. Die Absender, die auf der Whitelist stehen, akzeptiert das Programm bei zukünftigem E-Mail-Empfang. 
E-Mails mit Bildern blockieren

Es gibt einen einfachen Trick, den Spammer anwenden, um eine E-Mail-Adresse zu überprüfen. In der E-Mail ist eine winzige Bilddatei enthalten. Mit der Nachlade-Funktion für Bilder kann der Spammer die E-Mail-Adresse verifizieren. Tipp: Alle E-Mails nur im Textformat anzeigen lassen. Das lässt sich in den gängigen E-Mail-Programmen unter Optionen und Einstellungen aktivieren.
Nicht überall die E-Mail-Adresse angeben

Online-Gewinnspiele, Foren, Umfragen, Online-Casinos oder andere Anlässe verleiten dazu, immer wieder die E-Mail-Adresse zu hinterlassen. Gerade Umfragen und Gewinnspiele verfolgen häufig den Zweck, Adressen zu sammeln. Oft sind die Daten danach zugänglich und Spammer können mit einer speziellen Software diese Daten auslesen. Wer nicht möchte, dass seine Adresse missbraucht wird, sollte sehr vorsichtig sein, wo er sie hinterlässt. Wer nicht drumherum kommt, die Mailadresse beispielsweise im Impressum des eigenen Internetauftritts zu nennen, sollte ein Format wählen, das Maschinen nicht auslesen können. Beispielsweise das Zeichen @ durch die Buchstaben at ersetzen und mit Bindestrichen oder Leerzeichen abtrennen. Noch besser ist die Verwendung eines Kontaktformulars, bei dem die Software nicht an die Daten kommt.
Aufmerksam bleiben

Wachsam bleiben, ist wohl der wichtigste Tipp. Denn alle Technik nützt nichts, wenn der User unvorsichtig ist und alles ohne zu überlegen anklickt, Anhänge öffnet oder überall seine Daten eingibt. Die Methoden der Cyberkriminellen werden immer ausgefuchster, immer raffinierter und versuchen mit immer neuen Methoden die Spamfilter zu umgehen oder die Antivirensoftware auszutricksen. Deshalb kann es immer wieder vorkommen, dass Spam-Mails im Posteingang landen. 

Was können Spam-Opfer tun?

Fall 1: Mahnung einer Rechnung für eine nicht erbrachte Leistung 

Manchmal verbirgt sich hinter einem vermeintlich kostenlosen Angebot ein teures Abonnement. Um hier etwas zu unternehmen, ist es wichtig, die Fakten zu überprüfen. Hat der User tatsächlich einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen? Erfolgte der Vertragsabschluss unter der Vorspiegelung eines kostenlosen Angebotes, braucht der User nicht zu zahlen. Hier gilt es abzuwarten, wie weit der Spammer geht. Ist es tatsächlich Betrug, passiert in den meisten Fällen nicht viel.
Fall 2: Achtung Mahnbescheid! Handeln ist jetzt dringend erforderlich

Kommt ein Mahnbescheid vom Gericht, muss der User umgehend reagieren und das beigefügte Widerspruchsformular ausfüllen und zurücksenden. Ansonsten kann es zu einem Vollstreckungsbescheid und dem Besuch des Gerichtsvollziehers kommen. Auch auf eine Klage müssen die User umgehend reagieren, denn die Gerichte setzen hier sehr strenge Fristen. Wer diese nicht einhält, kann einen Prozess verlieren, obwohl er im Recht ist. Dann erlässt das Gericht unter Umständen ein Versäumnisurteil.
Fall 3: Geld aufgrund von Inkassobescheid bezahlt

Wer Opfer eines Inkasso- oder Mahnbetruges geworden ist und das Geld bereits bezahlt hat, sollte das Geld abschreiben. Eine Rückzahlungsforderung hat wenige Chancen auf Erfolg. Hier besteht die Möglichkeit, eine Anzeige beim Betrugsdezernat der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten und einen Anwalt zu kontaktieren. Dabei ist zu bedenken, dass Anwalts- und Gerichtskosten zunächst selbst zu tragen sind. Erst wenn der Betrüger rechtskräftig verurteilt ist, könnte Geld zurückfließen, sofern der Dienstleister nicht zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat. Betrugsversuche sollten die Betroffenen bei den Verbraucherzentralen oder der Internet-Beschwerdestelle melden. Diese sammeln Informationen und geben eine Einschätzung über die aktuelle Bedrohungslage. Außerdem können sie die Betrüger abmahnen lassen.
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