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Balkonkraftwerke: Solarstromerzeugung im Miniformat

Foto: Pixabay / Franz26

Balkonkraftwerke: Solarstromerzeugung im Miniformat

Warum die Stromproduktion allein den Konzernen überlassen oder den Eigenheimbesitzern mit ihren Photovoltaikanlagen? Lässt sich nicht auch daheim in der Mietwohnung Sonnenstrom zapfen? Mit einem Balkonkraftwerk kein Problem. Und seit der Gesetzgeber Hürden und Begrenzungen aufgehoben hat, dürfte die private Stromfabrik für viele eine attraktive Ergänzung zum Angebot des zuständigen Stromversorgers zählen. Was Balkonkraftwerke so interessant macht, wie sie betrieben werden und was ihre Anschaffung kostet:

Dieser Artikel beleuchtete folgende Themen:

  • Wie der Gesetzgeber die private Energiewende unterstützt
  • Wie ein Balkonkraftwerk funktioniert
  • Wie rentabel Stecker-Solaranlagen sind
  • Was die rechtlichen Anforderungen sind
  • Tipps zum Kalkulieren vor dem Kauf

Die Bundesregierung gibt grünes Licht

So etwas wird in Deutschland Wumms genannt: Am 13. September 2023 legte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vor, der für das Betreiben einer Mini-Photovoltaikanlage auf dem Balkon künftig keine Zustimmung des Vermieters oder Miteigentümers erfordert. Niemand zweifelt daran, dass diese Ausnahmeregelung, die sonst nur für Themen wie Barrierefreiheit oder Diebstahlschutz gilt, Eingang ins Mietrecht und ins Wohnungseigentumsgesetz finden wird.

Die Bundesregierung will damit Mieter oder Bewohner einer Eigentumswohnung ermuntern, die Nutzung von Solarstrom in die eigenen Hände zu nehmen. Aber lohnt sich überhaupt die Anschaffung eines solchen Balkonkraftwerks und kann es mit den großflächigen Solarmodulen auf den Dächern vieler Eigenheime mithalten?

Für die Energiewende und mehr Kosteneffizienz

Balkonkraftwerke sind längst kein Fall mehr für Spezialanbieter und aufwendige Händlerrecherchen. Inzwischen sind sie in den Regalen von Discountern angekommen, wo sie in ihrer kompakten handelsüblichen Verpackung bei vielen Interessenten Fragen aufwerfen.

Die Investition von mehreren hundert Euro will wohl überlegt sein, da hier keine großflächigen Solaranlagen für die autarke Stromversorgung angeboten werden, sondern eher Ergänzungsprodukte. Aber auch die können langfristig einen wertvollen Beitrag zur Kosteneinsparung von Privathaushalten leisten.

Selbst wenn man nicht in großen Maßstäben denkt und das Vorantreiben der Energiewende mit eigenen Mitteln im Sinn hat, bietet sich mit einer auf dem Balkon installierten Solaranlage die Möglichkeit, den horrenden Energiekosten in Deutschland gegenzusteuern. Doch sollten Käufer sich zuvor schlau machen, wie eine solche Anlage aufzustellen ist, welche rechtlichen Regelungen es gibt und was ihnen die Stromausbeute überhaupt einbringt.

Die Installation ist schnell erledigt

Die derzeit verfügbaren Produkte sind verhältnismäßig simpel aufgebaut. Ihre Größe ist auf die Nutzung auf dem Balkon, der Terrasse oder im Gartenteil zugeschnitten. Der Aufbau erfordert in der Regel kein besonderes handwerkliches Können. In der Grundkonstruktion unterscheiden sich die kleinen Balkonkraftwerke dabei gar nicht so sehr von den Photovoltaikanlagen, die ganze Hausdächer oder Wiesen überspannen.

Ein Balkonkraftwerk besteht in der Hauptsache aus einem, zwei oder mehr Solarmodulen und einem Wechselrichter. Dieser wandelt den aus der Sonnenenergie gewonnenen Gleichstrom in Wechselstrom um. Denn nur dieser lässt sich im Haushalt nutzen. Vom Balkonkraftwerk führt ein Kabel zur nächsten Steckdose, über die der Sonnenstrom auf denkbar einfache Art ins häusliche Stromnetz eingespeist wird – daher auch der häufig verwendete Name „Stecker-Solaranlage“.

Wenn die Anlage Strom gewinnt, laufen alle Geräte des Haushalts mit dieser Energie. Und nur bei deren Ausbleiben wird wieder konventionell der Strom des jeweiligen Anbieters genutzt. So lässt sich übers Jahr durchaus der eine oder andere Euro sparen.

Mehr Rentabilität ab 2024

Aktuell ist es noch so, dass mit einem alten Stromzähler der überschüssige Solarstrom unentgeltlich ins Stromnetz des Betreibers abgeführt wird. Nur die neuen Ferraris-Zähler ermöglichen eine Eins-zu-Eins-Verrechnung der selbst erzeugten mit der vom Anbieter bezogenen Strommenge. Auch hier sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass ab Januar 2024 alte Zähler für einen gewissen Zeitraum rückwärts laufen dürfen und so eine konkrete Einsparung entsteht.

Nutzer von Balkonkraftwerken haben dann voraussichtlich vier Monate Zeit, um einen geeigneten Zähler nachzurüsten. So lang darf der Netzbetreiber keine Meldung der installierten Mini-Solaranlage einfordern. Bis dahin aber geht mit dem ungeeigneten Zähler das Plus an Solarstrom als Geschenk an die Energiekonzerne, was sicherlich nicht unbedingt motiviert, eigens Geld für eine Balkonsolaranlage auszugeben. 

Auf den Standort kommt es an

Es gibt aber noch mehr zu beachten. Wer sein kleines Solarkraftwerk an die Balkonbrüstung schraubt, sollte sich zuvor Gedanken machen, ob dies auch der richtige Ort ist. Nun müssen dem nicht unbedingt professionelle Berechnungen zur Standortwahl vorausgehen – lediglich ein Blick auf die Einstrahlungskarte des deutschen Wetterdienstes kann helfen, die Aussichten des Projekts abzuschätzen.

Oft genügen schon einfachste Erfahrungswerte, um zu wissen, dass eine Wohnlage in Hamburg verglichen mit einer im Breisgau doch deutliche Unterschiede in der Sonnenverfügbarkeit aufweist. Doch nicht nur die Zahl der jährlichen Sonnenstunden am Wohnort entscheidet über eine mickrige oder hohe Stromausbeute – der Balkon sollte natürlich idealerweise straff nach Süden ausgerichtet sein.

Eine Anlage auf einem Westbalkon etwa würde nur wenig verwertbare Sonne abgreifen, wozu noch bei abendlicher Gewitterneigung im Sommer ein beträchtliches Ausfallrisiko hinzukäme.

Sicherheit und Vergünstigungen

Auf dem Balkon sind Mini-PV-Anlangen nicht nur der Sonne, sondern auch Wind und Wetter ausgesetzt. Sie sollten daher so angebracht werden, dass ihnen kein Sturm etwas anhaben kann und womöglich andere durch herabfallende Teile verletzt werden könnten.

Es lohnt sich, nach Förderprogrammen Ausschau zu halten. Zwar gibt es keine bundeseinheitliche Förderung. Aber einige Länder und Kommunen bezuschussen den Betrieb von Balkonkraftwerken mit bis zu 500 Euro. Damit wäre ein guter Teil der Anschaffungskosten abgedeckt. Und weil die Bundesregierung die Mehrwertsteuer für Solaranlagen abgeschafft hat, gilt diese Vergünstigung auch für die kleine Stecker-Variante.

Rechnet sich ein Balkonkraftwerk?

Die wichtigste Frage lautet natürlich: Lohnt es sich denn überhaupt, auf dem Balkon eigenen Strom per Photovoltaik zu erzeugen? Handelsübliche Solarmodule liefern oft 300 Watt an Leistung und werden von vielen Anbietern kombiniert – das ergibt bei 600 Watt entsprechend bis zu 600 Kilowattstunden pro Jahr. Legt man einen beispielhaften Strompreis von 40 Cent/Kilowattstunde zugrunde, dann spart das Mini-Kraftwerk für daheim bis zu 240 Euro an Stromkosten.

Die langlebigen Steckerkraftwerke machen sich also bei einem Betrieb über mehrere Jahre bezahlt, indem sie nicht nur die Anschaffungskosten „erwirtschaften“, sondern sich unter Einbeziehung möglicher Förderungen und Vergünstigungen spürbar als Plus in der Haushaltskasse bemerkbar machen.

Experten haben das durchgerechnet: Ein exemplarischer Einpersonenhaushalt, der jährlich 1500 Kilowattstunden an Strom verbraucht, könnte mit einem Balkonkraftwerk 10 bis 20 Prozent seines Strombedarfs abdecken. Voraussetzung: Das Gerät arbeitet mit 800 Volllaststunden im Jahr und ist nach Süden ausgerichtet.

Welche Stromausbeute ist im Winter möglich?

Auch wenn nur wenig Strahlenenergie der Sonne auf die PV-Module trifft, erzeugen die Solarzellen Strom. Bei wolkenlosem Sommerhimmel beträgt die Energie dieser Globalstrahlung bis zu 1000 Watt pro Quadratmeter. Mit Wolkendecke sind es nur noch 200 Watt. Bei winterlicher Bewölkung halbiert sich dieser Wert noch einmal. Ist der Himmel hingegen klar, sind auch im Winter durchaus 200 bis 400 Watt drin. Diese Leistung des auf die Erde auftreffenden Sonnenlichts ist jedoch nicht die im Endeffekt vom Balkonkraftwerk erzeugte Stromleistung.

Vielmehr hängt die tatsächliche Stromausbeute vom Leistungsvermögen der jeweiligen Anlage ab. Generell lässt sich sagen: An einem strahlenden Sommertag trifft bis zu 20-mal mehr Sonnenenergie auf die Solarzellen als an einem wolkenverhangenen Wintertag. Nur rund ein Drittel der jährlichen Stromausbeute wird deshalb in der kalten Jahreszeit erzielt.

Höhere Leistungsgrenze ab 2024

Aktuell gilt für die Wechselrichter eine gesetzliche Einspeise-Limitierung von 600 Watt. Die Bundesregierung geht von rund 200.000 jährlich in Betrieb genommenen Balkonkraftwerken aus und will deren Attraktivität mit einer Anhebung der Leistungsgrenze weiter erhöhen. So ist es ab 1. Januar 2024 erlaubt, Stecker-Solaranlagen mit einer maximalen Solarleistung von 2000 Watt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt zu betreiben.

Damit erhöht sich das mögliche Einsparpotenzial beträchtlich – immer vorausgesetzt, dass die Sonne scheint und die Anlage ihr zugewandt ist. Wer noch vor Inkrafttreten des verbraucherfreundlichen Gesetzes ein Modell mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis kaufen will, sollte bei einem Wechselrichter mit geringerer Leistung unbedingt darauf achten, dass man diesen später upgraden kann.

Wie steht es um die Meldepflichten?

Mieter, die ein Balkonkraftwerk aufstellen wollen, hatten bisher keinen grundsätzlichen Anspruch darauf. Denn das Anbringen der Anlage an einer Balkonbrüstung oder an der Außenwand ist eine bauliche Veränderung, die bislang der Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft bedurfte.

Der eingangs zitierte Gesetzentwurf soll hier künftig für eine deutliche Vereinfachung sorgen. Als Anlage zur Stromerzeugung muss eine Stecker-Solaranlage überdies beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nötig. Auch diesen Anmeldeakt will der Gesetzgeber in Zukunft erleichtern und unbürokratischer gestalten.

Beim Kauf auf Qualität und Leistung achten

Bleibt die Frage nach den Anschaffungskosten. Für ein Balkonkraftwerk muss man zwischen etwa 500 und 1000 Euro berappen. Der Preis ist abhängig, ob man in einem Fachgeschäft oder beim Discounter fündig wird. Lidl etwa hat angekündigt, demnächst wieder sein Modell PBKW 300 A1 anzubieten. Es kostet rund 220 Euro, bringt aber nur 300 Watt auf die Beine.

Konkurrent Aldi hält mit einem Plug-&-Play-Balkonkraftwerk für 299 Euro gegen, das nur geringfügig mehr Leistung aufbringt, aber mit einem zusätzlichen 175-Watt-Modul (129 Euro) aufgemotzt werden kann.

Wer eine wirklich nachhaltige Lösung mit mehr Leistung und von guter Qualität sucht, muss schon etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Anschaffung will gut durchgerechnet sein. Denn wer beispielsweise gewillt ist, 1000 Euro für ein Spitzenprodukt anzulegen, sollte sich im Klaren sein, dass diese Summe in einem vertretbaren Zeitraum amortisiert werden kann. Liegt die jährliche Stromkostenersparnis nur bei 100 Euro, müsste dafür ein Jahrzehnt veranschlagt werden.

Ein bisschen lang, um als sinnvolle Investition zu gelten. Aber davon abgesehen verrichten gute Balkonkraftwerke ihren Dienst 20 Jahre und länger. Höchstens der Wechselrichter müsste einmal ausgetauscht werden, was bis zu 200 Euro kosten kann. Bei eitel Sonnenschein an vielen Tagen des Jahres dürften diese Wartungskosten jedoch vertretbar sein.

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