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55 % aller Gaslieferungen kamen bisher aus Russland.

Foto: Envato / Alexbowmore

Frühwarnstufe des Erdgas-Notfallplans: Was bedeutet das?

Seit dem Beginn von Putins Angriffskrieg auf die Ukraine bereitet sich die Bundesregierung auf einen möglichen Lieferstopp von russischem Erdgas vor. Am 30. März 2022, hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Frühwarnstufe des Notfallplans Erdgas ausgerufen. Bedeutet das wirklich, dass Deutschland ab jetzt ohne Gaslieferungen auskommen muss?

Die Bundesregierung bleibt weiterhin optimistisch: Die Versorgungssicherheit bei Erdgas sei weiterhin gewährleistet und alle Verträge werden eingehalten, gab Grünen-Chef Robert Habeck bekannt. Die Gasspeicher seien momentan zu etwa 25 Prozent gefüllt.

Auch laut dem Unternehmen Uniper, das deutschlandweit am meisten russisches Erdgas importiert, gebe es aktuell keinen Versorgungs-Engpass. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen gegen eine Eskalation hielt das Unternehmen dennoch für sinnvoll.

Durch die Notfallstufe soll Deutschland für eine ungewisse Zukunft gewappnet sein

Die Frühwarnstufe bedeutet laut Bundeswirtschaftsminister Habeck, dass sich ein Krisenstab bildet und täglich die Lage bespricht. Dieser besteht aus Behörden und den Energieversorgern. Die Erdgasversorger sowie die Betreiber der Erdgasleitungen haben zudem jetzt die Pflicht, regelmäßig und genau die Versorgungslage einzuschätzen. Laut Habeck sorgen diese Maßnahmen dafür, „die Vorsorgemaßnahmen zu erhöhen, um für den Fall einer Eskalation auf russischer Seite gewappnet zu sein“.

Die Frühwarnstufe ist die erste von drei Krisenstufen, die im Notfallplan Gas für Deutschland geregelt sind. Ihr Name klingt definitiv dramatischer als die mit ihr verbundenen Maßnahmen. Werden Stufe 2 und 3 ausgerufen, spricht das für eine weitaus kritischere Situation.

Stufe 2: die Alarmstufe

Diese Stufe tritt ab einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage in Deutschland ein. Ab hier darf der Krisenstab die Gaslieferanten dazu aufrufen, freiwillig mehr Gas zu liefern, um den Bedarf zu decken. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Energieversorger jetzt ihren Betrieb an eine stabile landesweite Versorgung anpassen müssen. Dadurch könnte der Fall eintreten, dass nicht systemrelevante Einrichtungen zeitweise auf dem Trockenen sitzen.

Zudem darf der Staat jetzt Gaskunden darum bitten, ihren Gasverbrauch zu drosseln. Die Bundesregierung geht auch in diesem Stadium davon aus, dass kein Eingriff in den Gasmarkt nötig sei und Lieferanten die Krise eigenverantwortlich überwinden.

Stufe 3: die Notfallstufe

Diese tritt ein, wenn die Maßnahmen der Alarmstufe keinen Erfolg hatten und der Gasmarkt den Versorgungsengpass nicht regulieren konnte. Hier darf der Staat direkt eingreifen, um den lebenswichtigen Bedarf nach Gas zu sichern. Hierzu wird das Gas durch die Bundesnetzagentur verteilt. Diese tritt in den Dialog mit Netzbetreibern und entscheidet dann, wer das verbleibende Gas erhält.

Der Notfallplan Gas spricht hier von „geschützten Kunden“, deren Versorgung gewährleistet sein muss. Hiermit sind private Haushalte, Krankenhäuser, die Polizei und die Feuerwehr gemeint. Die Industrie zählt hingegen nicht dazu. Die Notfallstufe darf nur die Bundesregierung ausrufen. Für die Stufen 1 und 2 ist auch das Bundeswirtschaftsministerium berechtigt.

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