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Warum brauchen wir eine Pflegereform und wie wird sie aussehen?

Foto: Envato / Rawpixel

Warum brauchen wir eine Pflegereform und wie wird sie aussehen?

Eine alternde Bevölkerung, Fachkräftemangel und steigende Kosten belasten die Pflege in Deutschland. Der aktuelle Entwurf zur Pflegereform soll Lösungen bieten.

Warum ist eine Reform notwendig?

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. 2021 waren es 5,0 Millionen Menschen, 2055 werden es voraussichtlich 6,8 Millionen sein.

Schon heute ist die Finanzierung der notwendigen Pflege ein drängendes Problem. Die Beiträge zur Pflegeversicherung reichen nicht aus, um die stetig wachsenden Ausgaben zu decken. Ohne Reform drohen höhere Belastungen für Beitragszahler und Pflegebedürftige.

Die Pflege in Deutschland ist unterfinanziert und ungleich verteilt

Zudem deckt die aktuelle Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten ab. Viele Menschen müssen zusätzlich eigenes Vermögen oder das ihrer Angehörigen einsetzen. Das führt zu Unsicherheit und sozialer Ungleichheit.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die ungleichmäßige Verteilung der Pflegekräfte. Während in ländlichen Regionen oft Fachpersonal fehlt, steigt in Städten die Nachfrage nach Pflegeplätzen.

Höherer Beitragssatz für Kinderlose, spätere Höherstufung der Pflegestufe und mehr

Der aktuelle Reformentwurf sieht vor, den Beitragssatz für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent anzuheben. Um Kosten zu sparen, soll die Höherstufung in eine Pflegestufe erst nach sechs Monaten erfolgen – damit rechnet die Bundesregierung mit Einsparungen von 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2027.

Höhere Belastungen für Gutverdienende, spätere Entlastungen für Pflegeheimbewohner

Ab 2027 sollen Gutverdienende zudem stärker zur Finanzierung der Pflegeversicherung beitragen. Dazu wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, sodass auf einen größeren Teil des Einkommens Pflegebeiträge fällig werden.

Außerdem soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden: Sie bleibt für Kinder, Eltern kleiner Kinder, Eltern von Kindern mit Behinderungen, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie für Rentner bestehen. Für andere bislang beitragsfrei mitversicherte Partner muss das zahlende Familienmitglied ab 2028 einen Zuschlag von 0,52 Prozent entrichten.

Zudem sollen die Entlastungen für Pflegeheimbewohner später greifen. Die bisher gestaffelten Zuschläge, die den Eigenanteil an den Pflegekosten mit zunehmender Aufenthaltsdauer senken, werden jeweils um sechs Monate nach hinten verschoben. So gilt die erste Entlastungsstufe von 15 Prozent künftig für die ersten 18 statt 12 Monate, und die höchste Entlastung von 75 Prozent wird erst nach viereinhalb statt nach vier Jahren erreicht. Dadurch sollen die Pflegekassen im kommenden Jahr um rund 2,6 Milliarden Euro entlastet werden.

Auch die Inflation soll berücksichtigt werden

Zusätzlich wird ein inflationsabhängiger Mechanismus für die jährliche Anpassung der Pflegekassenleistungen eingeführt, um den Eigenanteil der Versicherten zu begrenzen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Prävention: Versicherte über 60 Jahre erhalten künftig regelmäßige Ansprüche auf Früherkennungs- und Präventionsleistungen, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Für die Pflege zu Hause ist eine Pflegebegleitung geplant, die frühzeitig Verschlechterungen des Gesundheitszustands erkennen soll. Dafür entfällt beim Pflegegrad 1 der bisherige pauschale Entlastungsbetrag von bis zu 131 EUR monatlich.

Wie konnte die Pflegeversicherung in Deutschland in eine Schieflage geraten?

Das aktuelle Pflegesystem in Deutschland wurde 1995 eingeführt, als die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt wurde. Sie sollte das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern und die Finanzierung von Pflegeleistungen für alle Bürger garantieren. Das System war in auf die damalige Zusammensetzung der Bevölkerung in Deutschland ausgelegt.

Die Schieflage des Pflegesystems hat vor allem drei Ursachen: den demografischen Wandel, steigende Kosten und den Fachkräftemangel. Durch die alternde Bevölkerung wächst die Zahl der Pflegebedürftigen stetig, während gleichzeitig immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter Beiträge zahlen. Hinzu kommen höhere Ausgaben, überwiegend durch steigende Löhne für Fachkräfte, die wiederum den steigenden Lebenserhaltungskosten geschuldet sind.

Ein zentrales Problem ist der Mangel an Pflegefachkräften. Laut Experten fehlen aktuell bereits 200.000 Pflegekräfte.

Unattraktive Arbeitsbedingungen – wie niedrige Löhne, hohe Arbeitsbelastung und fehlende Aufstiegsmöglichkeiten – haben die Personalknappheit über Jahre verschärft. Zusätzlich belastet die unzureichende Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung viele Haushalte. Da die Leistungen oft nicht ausreichen, müssen Betroffene und ihre Angehörigen häufig eigenes Vermögen einsetzen oder auf private Unterstützung zurückgreifen. Dies führt zu sozialer Ungleichheit und finanzieller Unsicherheit.

Definitionen und Erklärungen

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf. Die Definition für „auf Dauer“ ist mindestens sechs Monate. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist einer der Zweige der Sozialversicherung in Deutschland. Sie dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit und der Finanzierung von Pflegeleistungen. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

Pflegegrad

Der Pflegegrad bestimmt den Umfang der Leistungen, die ein Pflegebedürftiger aus der Pflegeversicherung erhält. Er wird anhand des Ausmaßes der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten im Alltag festgestellt. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 die geringste und Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung bedeuten.

Warum benötigen wir eine Pflegereform?

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, Fachkräfte fehlen und die Finanzierung des Systems ist auf Dauer nicht mehr gesichert.

Wann tritt die Pflegereform in Kraft?

Die Reform soll schrittweise ab 2027 umgesetzt werden. Die ersten Änderungen, wie die Beitragserhöhung, sind für den 1. Januar 2027 geplant.

Wie hoch werden die neuen Pflegebeiträge?

Der Beitragssatz soll schrittweise auf 4,3 Prozent des Bruttoeinkommens steigen. Für Kinderlose über 23 Jahre ohne Kinder ist ein Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent vorgesehen.

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