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Neues Cannabis-Gesetz: Das ist jetzt erlaubt und das nicht

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Neues Cannabis-Gesetz: Das ist jetzt erlaubt und das nicht

Zwar soll Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden. Dennoch ist nur von einer Teillegalisierung die Rede. Das bedeutet, dass Cannabis nur unter strengen Auflagen legal wird. Für diese neuen Regeln sorgt das neue Cannabisgesetz:

Das neue Gesetz tritt am 01.04.2024 in Kraft: Das neue Cannabisgesetz wurde am 23.02.2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es soll am 01.04.2024 in Kraft treten und ermöglicht den straffreien Konsum von Cannabis sowie den straffreien Anbau.

Der Besitz von kleinen Mengen Cannabis ist ab 18 Jahren erlaubt: Personen ab 18 dürfen 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen. Zu Hause dürfen sie 50 Gramm Cannabis aufbewahren.

Drei Cannabispflanzen zum eigenen Anbau sind legal: Dazu dürfen ab 01.04.2024 in der eigenen Wohnung bis zu drei weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig angebaut und abgeerntet werden.

Wer legal mehr als drei Pflanzen anbauen möchte, kann jetzt einer Anbauvereinigung beitreten: Wem das nicht reicht, der kann ab dem 01.07.2024 Mitglied einer Cannabis-Anbauvereinigung werden. Die Gesetzgebungen über die genaueren Abläufe treten am 01.07.2024 in Kraft. Die Anzahl der Mitglieder der Anbauvereinigung darf 500 nicht überschreiten. Alle Mitglieder müssen volljährig sein.

Anbauvereinigungen dürfen kein Cannabis verkaufen: Cannabispflanzen, die in Anbaugemeinschaften angebaut werden, sind nur für den Eigenbedarf bestimmt.

Anbauvereinigungen werden streng kontrolliert: Die persönlichen Daten der Mitglieder sowie ihr monatlicher und jährlicher Cannabiskonsum werden von den Behörden überprüft und gespeichert. Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben.

Der Konsum in Anbauvereinigungen ist limitiert: An Mitglieder ab 21 Jahren darf die Anbauvereinigung maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat für den Eigenkonsum abgeben. Dazu kommen 7 Cannabissamen oder 5 Stecklinge pro Monat. Volljährige Personen unter 21 Jahren dürfen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat für den Eigenkonsum erhalten.

Cannabis darf weiterhin nur an bestimmten Orten konsumiert werden: Wer einen Joint rauchen will, muss mindestens 200 Meter von Schulen, Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen Abstand halten. In öffentlichen Sportstätten wie Sportanlagen, Sporthallen und Freibädern ist der Konsum gänzlich verboten. In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 bis 20 Uhr untersagt.

Cannabis legal zu kaufen, ist nur in Apotheken möglich: Derzeit dürfen nur Apotheken legal (medizinisches) Cannabis verkaufen. Ursprünglich plante die Regierung ein Lizenzsystem für den legalen Verkauf in ausgewählten Läden. Dieses Vorhaben soll nun in einem noch nicht genau bestimmten zweiten Schritt realisiert werden. In bestimmten Regionen von Deutschland soll Cannabis dann wissenschaftlich begleitet und staatlich kontrolliert in speziellen Fachgeschäften verkauft werden. Städte wie Berlin, Bremen und Schwerin haben bereits ihr Interesse bekundet.

Der Kauf von Cannabissamen ist dagegen erlaubt: Cannabissamen dürfen legal bezogen werden, jedoch nur für den privaten oder gemeinschaftlichen Anbau – und nur aus EU-Mitgliedsstaaten.

Cannabis darf weiterhin nicht beworben werden: Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot. Auch Anbauvereinigungen dürfen nicht beworben werden.

Mit Cannabis versetzte Lebensmittel bleiben verboten, Cannabidiole bleiben erlaubt: Auch der Konsum von Keksen, Kuchen und Bonbons mit Cannabisextrakten bleibt illegal. Gleiches gilt für Mischungen mit Tabak oder Aromen. CBD-Öle mit einem geringen THC-Gehalt von maximal 0,2 Prozent bleiben legal.

Kann das neue Cannabisgesetz noch gebremst werden?

Das Gesetz soll am 01.04.2024 in Kraft treten. Nachdem der Bundestag es verabschiedet hat, wird es am 22.03.2024 zusätzlich dem Bundesrat vorgelegt. Ist der Bundesrat sich uneinig, kann die Umsetzung theoretisch noch verzögert werden. Ein vollständiger Stopp ist jedoch nicht mehr möglich. Dadurch ist laut Experten bis zum 01.09.2024 mit einem endgültigen Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes zu rechnen.

Strafen, Schutz von Minderjährigen und mehr: Darauf müssen Cannabis-Nutzer in Zukunft besonders achten

  • Gemäß den Regelungen im Betäubungsmittelgesetz drohen bei einem Verstoß Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünfzehn Jahren.
  • Das Dealen mit Cannabis bleibt strafbar, auch für Minderjährige.
  • Wer mit mindestens 5 Gramm mehr als der erlaubten Menge erwischt wird, macht sich strafbar.
  • Zum Schutz von Minderjährigen werden einige Strafen verschärft. So wird die Abgabe von Cannabis an Minderjährige in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Bisher war das Minimum eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.
  • Daher müssen Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.
  • Der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis bleibt für Minderjährige verboten. Sie werden jedoch nicht strafrechtlich verfolgt.
  • Es ist verboten, mehreren Anbauvereinigungen gleichzeitig anzugehören.
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