Welt der Wunder

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Muss ein Ungläubiger vor Gericht auf die Bibel schwören?

Viele kennen das Szenario aus Filmen: Ein Zeuge muss vor Gericht aussagen. Um zu vermeiden, dass er lügt, soll er auf die Bibel schwören. Doch wie ist es, wenn der Zeuge einer anderen Religion angehört oder ungläubig ist?
Dass ein Zeuge in Deutschland bei einem Verfahren einen Schwur beziehungsweise Eid ablegen muss, ist die Ausnahme. Es liegt im Ermessen des Richters, ob dies nötig ist. In der Regel fordert er es nur bei besonders wichtigen Angaben, um Falschaussagen zu vermeiden. Allerdings sind auch Zeugen ohne Eid der Wahrheit verpflichtet.

Hierzulande legt der Zeuge seinen Schwur nicht auf die Bibel ab. Er kann den Eid aber mit religiöser Beteuerung ablegen und auf die Eidformel des Richters mit dem Zusatz „so wahr mir Gott helfe“ antworten. Den Schwur können Ungläubige ohne diesen Zusatz leisten. Wer hingegen einer anderen Glaubensgemeinschaft angehört, kann einen entsprechenden Zusatz an seinen Eid anhängen.

Welche Folgen hat ein Meineid?

Wer vor Gericht lügt, macht sich strafbar. Er muss sich wegen Meineides verantworten. Entscheidend für die Strafe ist das Motiv: Wenn durch die falsche Aussage eine Bestrafung einer Person verhindert werden sollte, handelt es sich um Strafvereitelung. Wenn dadurch sogar eine andere Person beschuldigt wird, um falsche Verdächtigung. Die Folge können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sein. Bei schwerer falschen Verdächtigung droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren.
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