Weiße und gesund aussehende Zähne gehören zu einem positiven, sympathischen Erscheinungsbild dazu. Regelmäßige Pflege und Kontrolluntersuchungen beim Arzt reichen jedoch nicht aus, um seine Zähne bis ins hohe Alter gesund zu halten. Extra-Behandlungen können allerdings richtig ins Geld gehen – wann lohnt sich eine Zusatzversicherung für die Zähne?
Ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Wissenswerte gesetzliche Regelungen
Jeder muss für sich selbst abschätzen, wann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll wird und wie lange man damit warten möchte. Wer sich dafür entscheidet, sollte die allgemein geltenden Spielregeln kennen, damit die Versicherungen die Leistungen auch letztendlich übernehmen.
- Wer einen Antrag stellt, der muss angeben, ob der Zahnarzt bereits zu einer weiterführenden, kostspieligen Behandlung geraten hat. Weiter müssen Antragssteller angeben, ob eine Behandlung bereits geplant ist. Ist das der Fall, so wird die Versicherung nicht dafür aufkommen. Das bedeutet: Patienten müssen sich den Antrag vor der Behandlung genehmigen lassen.
- Wer von Haus aus schlechte Zähne hat oder viele Zähne überhaupt nicht mehr vorhanden sind, der kann im schlimmsten Fall damit rechnen, überhaupt keine Versicherung zu bekommen. Denn auch dann ist eine Inanspruchnahme bereits vor der Antragsstellung vorhersehbar.
- Innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsbeginn kann der Versicherte keine Leistung beanspruchen. Für Zahnersatz gibt es sogar innerhalb der ersten acht Monate keine Kostenübernahme.
- Hinzu kommt, dass innerhalb der ersten drei bis fünf Jahre, nur eine sehr begrenzte Summe für die Kostenübernahme von Behandlungen ausgezahlt wird. Für größere Zahnsanierungen oder ähnliche teure Behandlungen wird die Versicherung in dieser Zeit also auch nicht vollständig aufkommen.
Augen auf bei der Tarifwahl
Das sollte man bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten:
- Innerhalb der ersten Jahre müssen Versicherte nicht die volle Höhe der Beiträge bezahlen, da binnen dieser Zeit auch nicht die volle Summe erstattet wird.
- Kinder können in guten Tarifen inbegriffen sein, beispielsweise für kieferorthopädische Behandlungen.
- Der Tarif kann auch ohne Altersrückstellung laufen
- Zusätzliche Leistungen bei Zahnprophylaxe sind keine Seltenheit und in vielen Tarifen enthalten.
- Tarife sind auch ohne Wartezeit möglich.
Welchen Anteil übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Doch was leistet eigentlich die gesetzliche Krankenkasse wenn es um Zahnangelegenheiten geht? Diese Frage ist durchaus berechtigt und leider nicht vollständig zu beantworten. Die Abrechnungssysteme zwischen Krankenkasse und Versicherungen sind nur schwer zu durchschauen. Wer einmal pro Jahr sein Bonusheft bei der Krankenkasse abstempeln lässt und vorbildlich zum Zahnarzt geht, der kann mit einer Kostenerstattung für Behandlungen von 60 Prozent rechnen. Dieser Prozentsatz gilt allerdings nur für einfache Zahnersatzlösungen, man spricht von der so genannten Regelversorgung. Wer einen hochwertigeren Zahnersatz wünscht, der muss tiefer in die eigene Tasche greifen. Informationen zu den Kassenleistungen für Zahnersatz findet man bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung.
Fazit
Im Endeffekt muss jeder Versicherte selbst entscheiden, ob und wann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist. Die Faustregel: Vor dem 40. Lebensjahr, sofern die Zähne bis dato in einem gesunden Zustand sind. Je früher man eine Zusatzversicherung abschließt, desto günstiger wird sie. Bei kleinen Kindern können sich die Beiträge auf ein paar wenige Euro belaufen und bereits im jugendlichen Alter greifen. Dies ist vor allem bei Zahnspangen von Vorteil, dessen Behandlungen meist mehrere tausend Euro kosten.